Oberlin Berufliche Schulen  |  Neuigkeit

CORONA: Aktuelle Regelungen zur Covid-19-Prävention

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über die auf Grundlage der jeweils geltenden Beschlüsse von Bund und Ländern getroffenen Maßnahmen des Oberlin Berufsbildungswerkes und der Oberlin Beruflichen Schulen.

01.11.2022

Folgende Festlegungen gelten ab dem 01.11.2022 für das Oberlin Berufsbildungswerk und die Oberlin Beruflichen Schulen:

  • Strikte Einhaltung der Basishygiene.
  • Das Tragen von medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) innerhalb der Gebäude des BBW wird empfohlen.
  • Einhaltung von Husten-Nies-Etikette.
  • Vermeidung von Berührungen im Gesicht, insbesondere Mund, Nase, Augen.
  • Besuche und physische Kontakte sind zu reduzieren.
  • Alle mit Erkältungssymptomen dürfen das BBW nur mit FFP2-Maske betreten oder bleiben daheim (Homeoffice) bzw. gehen zu ihrem Hausarzt.
  • Täglicher Wechsel der Maske ist für alle empfohlen.
  • Teilnehmer mit Erkältungssymptomen im Internat sagen beim Betreuer Bescheid.
  • Markierung von Abstandsflächen und Hinweisschildern sind einzuhalten.
  • 2x wöchentlich: freiwillige Testung.
  • Im Verdachtsfall auf SARS-CoV-2 darf das Oberlin BBW nicht betreten werden. 
  • Vor Wiedereinstieg ist ein negativer Antigen-Schnelltest notwendig.

30.08.2022

Folgende Festlegungen gelten ab dem 01.09.2022 für das Oberlin Berufsbildungswerk und den Oberlin Beruflichen Schulen:

  • Das Hygiene- und Schutzkonzept ruht weiterhin.
  • Das Hygiene- und Schutzkonzept wird angepasst aktiviert, sobald landesrechtliche oder ministeriale Verordnungen im Sinne von Reduktion bzw. Prävention des Infektionsgeschehens beschlossen werden.
  • Ab dem 01.09.2022 gilt:
    • Schnell-Testangebote zur Abholung für Teilnehmende mit Erkältungssymptomen im medizinischen Bereich (von 08:00 – 13:00 Uhr und bei Bedarf von 14:00 – 16:00 Uhr beim Fachteam Pflege) 
    • Eine grundsätzliche Maskenpflicht ist im gesamten Gelände inkl. der Gebäude weiterhin aufgehoben.
    • Maskenpflicht besteht lediglich bei Erkältungssymptomen.
    • Das Tragen der Maske ist selbstbestimmt jederzeit möglich.
  • Die Mensa ist vollständig bestuhlt.
  • Essensausgabezeitfenster sind von 11 – 13:15 Uhr.
  • Der Zugang zur Mensa erfolgt weiterhin über die Cafeteria.
  • Die kleine Mensa als Ruhebereich wird von der Mensaseite wieder begehbar sein.

Bleiben wir gemeinsam aufmerksam, verantwortungsvoll und gesund.
 

29.04.2022

Liebe Teilnehmende, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

den Anpassungen der geltenden Regelungen der Landesregierung und des MBJS ab 02.05.2022 bezüglich der coronabedingten Einschränkungen Rechnung tragend, ruht das Hygiene- und Schutzkonzept des BBW ab dem 02.05.2022. 

Dies bedeutet, dass ab Montag, dem 02.05.2022 für Teilnehmende und Schülerinnen und Schüler auf dem Gelände des BBW keine Masken- und Abstandspflicht als auch keine Testpflicht mehr besteht.

Auf freiwilliger Basis kann selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden. Außerdem bitten wir weiterhin um die sorgsame Beachtung der allgemeinen Hygienegebote (Hände waschen/desinfizieren etc.).
 

01.04.2022

Liebe Teilnehmende, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab dem 04.04.2022 verändern sich viele Corona-Schutzbestimmungen des Landes Brandenburg. Viele bisher verpflichtende Maßnahmen werden zu Empfehlungen und deren Umsetzung somit in die Entscheidung der Unternehmen/Einrichtungen gegeben. Dem Rechnung tragend wurden für unseren Campus dazu u.a. folgende Festlegungen getroffen, die ab dem 04.04.2022 gelten:

Maskenpflicht:

Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist innerhalb der Gebäude des BBW bzw. der OBS für Teilnehmende, Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeitende aus Gründen des Risikopersonenschutzes weiterhin verpflichtend. Am Sitz-/Arbeitsplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung jedoch abgelegt werden. D.h. beim Laufen durch den Raum bzw. die Flure ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin Pflicht.

Testpflicht:

Für Teilnehmende und Schülerinnen und Schüler gelten die folgenden Regelungen in Abstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Empfehlungen der Landesregierung und des Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport:

  • Alle Teilnehmende und SuS auf unserem Campus testen sich verpflichtend dreimal pro Woche mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Selbstteste am Montag, Mittwoch und Freitag. Die Abfrage und Dokumentation der Ergebnisse erfolgt durch den Lehrenden oder ausbildenden Mitarbeitenden. Für ungeimpfte Personen erfolgt die Testung und Dokumentation weiterhin unter Aufsicht.
  • Für die Anreise im Internat (nach jedem Heimfahrtswochenende und nach längerer Abwesenheit wegen Krankheit, Praktikum, etc.) gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Ungeimpfte Teilnehmende müssen einen offiziellen Antigenschnelltest vorlegen oder diesen unter Aufsicht im Internat nachholen.

Wir hoffen für diese im Sinne des Infektionsschutzes getroffenen Festlegungen auf Ihr Verständnis!

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29.01.2022

Liebe Teilnehmende, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie versprochen, möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, wie es ab dem 07.02.2022 weitergeht. 

Zunächst das Wichtigste: die aktuelle Heimlernphase endet wie geplant am 04.02.2022. Das bedeutet, dass alle Teilnehmenden, Auszubildenden und Schülerinnen und Schüler ab dem 07.02.2022 wieder in Präsenz ausgebildet und beschult werden.

Gleichzeitig ist es uns ein großes Anliegen, mit Ihnen allen wieder möglichst sicher in den gemeinsamen Schul- und Ausbildungsbetrieb zu starten.

Deswegen gelten für ALLE Teilnehmenden sowie Schülerinnen und Schüler - unabhängig davon, ob sie im Heimlernen waren oder nicht und auch unabhängig vom aktuellen Impf- oder Genesenenstatus - für die Anreise am 06.02.2022 im Internat oder die direkte Rückkehr am 07.02.2022 in Ausbildung bzw. Schule die nachfolgenden Regelungen.   

  • Alle Maßnahmeteilnehmer sowie alle Schülerinnen und Schüler benötigen für die Rückkehr einmalig einen aktuellen qualifizierten Schnelltest („Bürgertest“, nicht älter als 48h) oder einen PCR-Test (ebenfalls nicht älter als 48 Stunden)
  • Bei Anreise am 06.02. im Internat bzw. bei Rückkehr von Externen am 07.02. wird von allen Teilnehmenden sowie Schülerinnen und Schülern ebenfalls der aktuelle Impfstatus erfasst

Die Abfrage der Daten und die Kontrolle der Testnachweise werden am 06.02. direkt im jeweiligen Internat erfolgen. Am 07.02. stehen hierfür für alle externen Teilnehmenden und Schülerinnen und Schüler die nachfolgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Grundbildung und der sozialen sowie pflegerischen Ausbildungsgänge nutzen bitte in der Zeit von 7.00 bis 9.30 Uhr die „Checkpoints“ an der Rezeption im Hautgebäude (Tisch 2) oder im 1.OG im Werkstattgebäude (Cafeteria)
  • Teilnehmende in der AE/EA, BVB und Reha-Ausbildung nutzen bitte die „Checkpoints“ an der Rezeption im Hautgebäude (6.30 - 9.30 Uhr) oder im Erdgeschoss (Eingang) im Werkstattgebäude (6.30 – 8.00 Uhr)

Im Internat (am 06.02.) bzw. am jeweiligen „Checkpoint“ (am 07.02.) erhalten Sie eine schriftliche personalisierte Geländeerlaubnis als Bestätigung, dass die aktuellen Impfdaten erfasst und ein gültiger Testnachweis vorgelegt worden ist. Die Geländeerlaubnis ist zur ersten Unterrichtsstunde bzw. zum Ausbildungsbeginn bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. dem Ausbildenden abzugeben. 

Teilnehmende bzw. Schülerinnen und Schüler, die erst im Laufe der Woche anreisen legen die aktuelle Testbescheinigung und den aktuellen Impfstatus ihrem Lehrer / Ausbilder vor. Dieser gibt die Daten dann entsprechend weiter. 

Bitte beachten Sie: Teilnehmende bzw. Schülerinnen und Schüler, die keinen gültigen Test nach den oben beschriebenen Standards vorzeigen können, müssen des Geländes des Oberlin Berufsbildungswerkes verwiesen werden.

Darüber hinaus gelten (weiterhin) die nachfolgenden Regelungen:

  • Tägliche Schnelltests für ALLE Teilnehmenden sowie Schülerinnen und Schüler, ggf. also auch am Wochenende im Internat 
  • In Hinblick auf die Isolations- und Quarantäneregeln gelten die Vorgaben des Landes Brandenburg, die u.a. besagen, dass Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen bei regelmäßiger Testung in der jeweiligen Einrichtung (siehe oben) bereits frühestens nach 5 Tagen durch einen PCR- oder qualifizierten Schnelltest „freigetestet“ werden können. Eine Übersicht zu den vollständigen Regelungen zu Isolation und Quarantäne finden sie hier: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/quarantaene/

Wir hoffen für diese im Sinne des Infektionsschutzes getroffenen Regelungen auf Ihr Verständnis und freuen uns auf die gemeinsam Rückkehr in den Präsenzbetrieb in Schule und Ausbildung. 

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12.01.2022

In den letzten Tagen wurden in unserem Unternehmen steigende Covid-Fälle gemeldet. Um eine Ausbreitung der Covid-Infektion im gesamten BBW zu minimieren, wurden kurzfristig die folgenden Festlegungen getroffen, über welche die Teilnehmenden bzw. Schülerinnen und Schüler noch im Laufe der aktuellen Woche umfassend informiert werden.

Homeschooling vom 17.01.-04.02.2022

Berufsausbildung/ Berufsschule: Alle Ausbildungsgruppen/Klassen gehen im o.g. Zeitraum in die Heimlernphase. Ausgenommen davon sind Auszubildende, welche aktuell die Winterprüfung ablegen oder bei denen kurzfristig eine Wiederholungsprüfung ansteht. Die betreffenden Teilnehmenden werden direkt von Ihrem Ausbildenden bzw. der Lehrkraft hierüber informiert. 

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen: Die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB und Berufliche Grundbildung) bleiben regulär vor Ort. Praktika in BvB können stattfinden.

Pflegeschule: Alle Klassen gehen in die Heimlernphase.

Fachschule Sozialwesen/ Berufsfachschule Soziales: Alle Klassen gehen in die Heimlernphase. Ausgenommen sind die Klassen ERZ 19(v/t) und HEP 19.

Praktika: Praktikum und VAmB werden fortgeführt, wenn die Erreichbarkeit der Betriebe von zu Hause gewährleistet ist.

Arbeitserprobung/ Eignungsanalyse: Die Maßnahmen AE/EA im ZEBRA laufen weiter.

Die theoretische Ausbildung erfolgt grundsätzlich in allen Schulteilen nach vorgegebenem Stundenplan über die Schul-Cloud und/oder passende Alternativlösungen.

Internat

Bewohnerinnen und Bewohner, die bis zum 04.02.2022 nicht in Präsenz beschult und ausgebildet werden können, reisen bitte am 14.01.2022 nach der Ausbildung/dem Unterricht ab. 
Die Rückkehr ins Internat erfolgt für diese Bewohnergruppe frühestens am 06.02.2022. Die Wiederaufnahme erfolgt nur mit Vorlage eines aktuellen negativen Testnachweises!

Das Verpflegungsgeld wird rückwirkend für den Zeitraum vom 15.01.22 bis zum 06.02.22 auf die uns bekannte Bankverbindung überwiesen.

Testung

Für alle im Haus verbleibende Teilnehmende, Schülerinnen und Schüler und Mitarbeitende gilt ab dem 17.01.2022 eine tägliche Testpflicht. Das Prozedere der Verteilung und Testung sowie des Nachweises und das eigentliche Verfahren bleiben bestehen. Bitte beachten Sie, dass dies auch für Geimpfte und Genesene gilt. 

Rückkehr ab dem 07.02.2022

Die Rückkehrbedingungen für den 07.02.2022 werden noch erarbeitet und anschließend hier veröffentlicht. Sollte es zu einer Veränderung der oben beschriebenen Maßnahmen kommen, werden wir Sie ebenfalls an dieser Stelle darüber informieren.

Sonstiges

Für die Virus-Variante Omikron gelten besondere Quarantänebestimmungen der Gesundheitsämter, die wir konsequent umsetzen werden. Ebenso werden wir ggf. kurzfristig auf sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen reagieren müssen, was u.a. zu einer nochmaligen Anpassung der o.g. Regelung führen kann. 

Im Sinne des Infektionsschutzes bitten wir um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen. Einmal mehr zwingt uns die Pandemie derartige Herausforderungen auf, die wir aber auch dieses Mal mit Sicherheit gemeinsam meistern werden. 

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09.12.2021

Bitte beachten Sie folgende aktuellen Regelungen: 

  • Für alle Schülerinnen und Schüler gilt eine Testpflicht unabhängig vom Impfstatus. Bitte testen Sie sich 3 x pro Woche zum Montag, zum Mittwoch und zum Freitag selbst (das heißt am Morgen oder am Vorabend) und dokumentieren Sie dies. Tests und Dokumentation werden vor Ort in der Schule überprüft.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin Präsenzpflicht
  • Für die Fachschule Sozialwesen, die Berufsfachschule Soziales sowie die Berufsfachschule Berufliche Grundbildung gilt: Die Weihnachtsferien beginnen bereits am 20.12.2021.
  • Für die BA sowie die BvB gilt: Ferienzeit ist Ausbildungszeit. Die Ausbildungszeit vom 20.12. – 22.12.2021 ist, sofern Sie keinen Urlaub haben, eine Heimlernphase (siehe auch www.oberlin-berufsbildung.de).
  • Die Schülerinnen und Schüler der Pflegeschule befinden sich vom 18.12.2021 bis 02.01.2022 in der Praxis.

04.08.2021

Wir freuen uns, Sie ab dem 09.08.2021 wieder im Präsenzunterricht begrüßen zu können.

Bitte denken Sie daran, Ihren Impfausweis Ihrem Klassenleiter/ Ihrer Klassenleiterin an Ihrem ersten Schultag vorzulegen, sollten Sie innerhalb der Ferienzeit Ihren vollen Impfschutz erworben haben. Ihr Klassenleiter/ Ihre Klassenleiterin wird eine Kopie davon anfertigen, sodass der digitale Impfpass nicht ausreicht. Dies gilt natürlich nicht für die Schüler und Schülerinnen, die bereits vor den Sommerferien Ihren vollen Impfschutz nachgewiesen haben.

Für alle Schüler und Schülerinnen ohne vollständigen Impfschutz gilt – wie schon vor den Ferien – weiterhin die Testpflicht. Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Unterrichtsstunde einen aktuellen Testnachweis mit. In Ausnahmefällen kann diese Testung auch in der ersten Unterrichtsstunde erfolgen. Nach wie vor gilt in allen Innenräumen Maskenpflicht.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihren ersten Unterrichtsstunden von Ihrem Klassenleiter/ Ihrer Klassenleiterin.

Einen Link zu dem aktuellen Stunden- bzw. Vertretungsplan finden Sie wie gewohnt unter „Service“.

02.06.2021

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass aufgrund der Beschlüsse der Landesregierung und der daraus resultierenden Vorgaben des Bildungsministeriums ab dem 07.06.2021 für alle (!) Schulteile der Oberlin Beruflichen Schulen der Unterricht wieder vollständig in Präsenz durchgeführt werden kann. Die Dauer dieser Regelung ist an die weitere Entwicklung der Inzidenzwerte gekoppelt.

Damit wird auch im Bereich der Reha-Ausbildung das aktuell gültige Wechselmodell aufgehoben, d.h. alle Teilnehmenden an einer BVB als auch die Auszubildenden des 1.-4.- Ausbildungsjahres werden ab dem 07.06.2021 in der Praxis wieder hier vor Ort im Oberlin Berufsbildungswerk unterwiesen.   

Damit einher gehen u.a. die nachfolgenden Anpassungen unseres Schutz- und Hygienekonzeptes:

  • Auf dem Außengelände besteht ab dem 07.06.2021 keine Maskenpflicht mehr.
  • In unseren Gebäuden gilt dagegen weiterhin eine strenge Maskenpflicht. Grundsätzlich gilt diese auf allen Wegen und überall dort, wo sich ein Mindestabstand von 1,50 Meter nicht sicherstellen lässt. Das wird aufgrund der höheren Teilnehmerzahl auch auf weitere Schul- und Ausbildungsräume zutreffen.
  • Für die Schule bzw. für die Berufsschultage gilt weiterhin eine Testpflicht nach dem bisherigen Verfahren für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig immunisiert sind (entweder durch eine vollständige Impfung oder eine überstandene Corona-Erkrankung) 
  • Auch das Testangebot für Teilnehmende und Auszubildende an Praxistagen gilt weiterhin für bisher nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Personen. Teilnehmende und Auszubildende, die ihre 2. Impfung bereits erhalten haben (14 Tage nach der 2. Impfung) bzw. die vollständig von einer Corona-Erkrankung genesen sind, werden an Praxistagen nur noch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes getestet.

Wir freuen uns sehr auf das Wiedersehen mit Ihnen! Sollten Sie aus der Heimlernphase kommend im Internat anreisen, ist dies wie gewohnt am Vortag, also dem 06.06., ab 18.00 Uhr möglich.

28.04.2021

Auf der Grundlage der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 22.04.21 hat das Landesministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) neue Regelungen zur Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 03.05.2021 festgelegt. Diese wirken sich folgendermaßen auf Schule und Ausbildung aus:

Inzidenzwert bis 165:

Alle Abschlussklassen (Klassen/Ausbildungsgruppen, die sich im letzten Jahr ihrer Berufsausbildung befinden), werden weiterhin durchgehend in Präsenz ausgebildet/unterrichtet.

Zu den Abschlussklassen zählen auch die Ausbildungsklassen mit gestreckter Prüfung (KBM19, FMB19, FZM19, OT19) und wie bisher die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung.

Alle anderen Klassen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell:

  • In der dualen Ausbildung führen wir das Wechselmodell wie geplant fort. Am 03.05.2021 beginnt also die Präsenzphase für Block A.   
  • In den Klassen der sozialen Berufe wird wöchentlich gewechselt, ebenfalls beginnend mit Block A.
  • In der Pflegeschule wird die GP20A geteilt und hat Wechselunterricht. Genauere Informationen erhalten Sie von der Bereichsleitung.

Inzidenzwert über 165:

Alle Abschlussklassen (Klassen/Ausbildungsgruppen, die sich im letzten Jahr ihrer Berufsausbildung befinden), werden weiterhin durchgehend in Präsenz ausgebildet/unterrichtet.

Zu den Abschlussklassen zählen auch die Ausbildungsklassen mit gestreckter Prüfung (KBM19, FMB19, FZM19, OT19) und wie bisher die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung.

Regelungen für die anderen Klassen:

Im Wechselmodell bleibt nur das 2. Ausbildungsjahr von dreijährigen Ausbildungsgängen sowie das 1. Ausbildungsjahr von zweijährigen Ausbildungsgängen.

Alle anderen 1. Ausbildungsjahre sind im Distanzunterricht. Dies gilt sowohl für die dualen Berufsausbildungen, die sozialen Berufe als auch die Pflegeschule.

08.04.2021

Am 06.04.2021 hat das Bildungsministerium für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht in Abschlussklassen beschult werden, ab dem 12.04.2021 wieder Distanzunterricht festgelegt.

Die Abschlussklassen, also alle Klassen/Ausbildungsgruppen, die sich im letzten Jahr ihrer Berufsausbildung befinden, werden weiterhin durchgehend in Präsenz ausgebildet/unterrichtet. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung.

Die Schülerinnen und Schüler, die nicht in Abschlussklassen sind und sich in der dualen Ausbildung befinden, haben an den Schultagen Distanzunterricht, der im Internat oder zu Hause erfolgt. An den Ausbildungstagen wird das aktuelle Wechselmodell weiter fortgeführt.

Für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule Soziales, der Fachschule für Sozialwesen und der Pflegeschule, die nicht in Abschlussklassen sind, gilt das Wechselmodell nicht. Sie befinden sich durchgehend im Distanzunterricht.

Die Durchführung von in dieser Zeit geplanten Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz bleibt grundsätzlich zugelassen.

Sobald weitere Veränderungen bekannt sind, informieren wir Sie an dieser Stelle.

31.03.2021

Auf Grundlage der 7. und damit aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg konnten wir seit dem 15.03.2021 in Form von Wechselmodellen den theoretischen und praktischen Präsenzbetrieb in Teilen wieder etwas öffnen. Die bislang durch uns kommunizierten Pläne galten dabei bis zum 16.04.2021. Seit gestern ist klar, dass im Rahmen der vor der Landesregierung beschlossenen Änderung der 7. Eindämmungsverordnung für den schulischen Bereich aktuell keine Änderungen vorgesehen sind.

Vorbehaltlich kurzfristig neuer Entscheidungen des Bundes, des Landes Brandenburg bzw. des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) planen wir daher, das Wechselmodell ab dem 19.04.2021 fortzuführen.

Da sich aus organisatorischen Gründen die Wechselmodelle für Schülerinnen und Schüler der Fachschule Sozialwesen, der Berufsfachschule Soziales bzw. der Pflegeschule und für Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Berufsausbildung voneinander unterscheiden, verweisen wir an dieser Stelle auf die weiteren Informationen, die dazu durch die Schulleitung bzw. die zuständigen Bildungs- und Integrationsbegleiter*Innen weitergegeben werden.

Vom Wechselmodell ausgenommen sind weiterhin die Klassen/Ausbildungsgruppen im letzten Jahr der Berufsausbildung und alle Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung. Diese werden weiterhin durchgehend in Präsenz ausgebildet/unterrichtet. Die Durchführung von in dieser Zeit vorgesehenen Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz bleibt zugelassen.

10.03.2021

Wir freuen uns sehr, auf Grundlage der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ab dem 15.03.2021 den theoretischen und praktischen Präsenzbetrieb in Form von Wechselmodellen schrittweise ein weiteres Stück öffnen zu können.

Da sich aus organisatorischen Gründen die Wechselmodelle für Schülerinnen und Schüler der Fachschule Sozialwesen, der Berufsfachschule Soziales bzw. der Pflegeschule und für Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Berufsausbildung voneinander unterscheiden, verweisen wir an dieser Stelle auf die weiteren Informationen, die dazu durch die Schulleitung bzw. die zuständigen Bildungs- und Integrationsbegleiter*Innen weitergegeben werden.

Vom Wechselmodell ausgenommen sind weiterhin die Klassen/Ausbildungsgruppen im letzten Jahr der Berufsausbildung und alle Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung. Diese werden weiterhin durchgehend in Präsenz ausgebildet/unterrichtet. Die Durchführung von in dieser Zeit vorgesehenen Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz bleibt zugelassen.

05.03.2021

Das Bildungsministerium hat in seiner gestern getroffenen Entscheidung festgelegt, dass alle bestehenden Regeln für den Bereich berufliche Bildung vorerst bis zum 14.03.2021 fortgeführt werden.

D.h. bis vorerst zum 14.03.2021 wird in Ausbildung und Schule weiterhin grundsätzlich Distanzunterricht/Heimlernen durchgeführt.

Ausgenommen sind wie bisher die Klassen/Ausbildungsgruppen im letzten Jahr der Berufsausbildung, also alle Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung (außer BG Plus). Diese werden weiterhin im Präsenzbetrieb ausgebildet/unterrichtet.

Die Durchführung von in dieser Zeit geplanten Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz bleibt grundsätzlich zugelassen. Teilnehmende, die dazu ggf. temporär aus dem HomeOffice zurückkehren müssen, werden individuell informiert.

Sobald wir wissen, ob und wenn ja, welche Veränderungen ab dem 15.03.2021 greifen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

17.02.2021

Das Bildungsministerium hat festgelegt, dass es vorerst im Hinblick auf die pandemiebedingten Regelungen keine Veränderungen für den Bereich der beruflichen Bildung geben wird. Die teilweise Öffnung von Schulen im Wechselmodell ab dem 22.02.2021 bezieht sich ausschließlich auf den Grundschulbereich, also die Klassenstufen 1-6.

Auf Grundlage dieses Beschlusses und in Anlehnung an die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg verlängern sich alle u.g. Maßnahmen vorerst weiter bis zum 07.03.2021.

D.h. bis vorerst zum 07.03.2021 wird in Ausbildung und Schule weiterhin grundsätzlich Distanzunterricht/Heimlernen durchgeführt.

Ausgenommen sind wie bisher die Klassen/Ausbildungsgruppen im letzten Jahr der Berufsausbildung, also alle Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung (außer BG Plus). Diese werden weiterhin im Präsenzbetrieb ausgebildet/unterrichtet.

Die Durchführung von in dieser Zeit geplanten Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz bleibt grundsätzlich zugelassen. Teilnehmende, die dazu ggf. temporär aus dem HomeOffice zurückkehren müssen, werden individuell informiert.

09.02.2021

Auf Grundlage des aktuellen Beschlusses des Bildungsministeriums verlängern sich alle u.g. Maßnahmen weiter bis zum 21.02.2021.

D.h. bis zum 21.02.2021 wird in Ausbildung und Schule weiterhin grundsätzlich Distanzunterricht/Heimlernen durchgeführt.

Ausgenommen sind wie bisher die Klassen/Ausbildungsgruppen im letzten Jahr der Berufsausbildung, also alle Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung (außer BG Plus). Diese werden weiterhin im Präsenzbetrieb ausgebildet/unterrichtet.

Die Durchführung von in dieser Zeit geplanten Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz bleibt grundsätzlich zugelassen. Teilnehmende, die dazu ggf. temporär aus dem HomeOffice zurückkehren müssen, werden individuell informiert.

22.01.2021:

Aufgrund der aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern verlängern sich auch alle u.g. Maßnahmen weiter bis zum 14.02.2021.

D.h. bis zum 14.02.2021 wird in Ausbildung und Schule weiter hin grundsätzlich Distanzunterricht/Heimlernen durchgeführt.

Ausgenommen sind weiterhin die Klassen/Ausbildungsgruppen im letzten Jahr der Berufsausbildung, also alle Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung (außer BG Plus). Diese werden weiterhin im Präsenzbetrieb ausgebildet/unterrichtet.

Des Weiteren werden aktuell Maßnahmen zur Ausstattung aller Teilnehmenden, die sich bei uns vor Ort befinden, mit medizinischen Masken ergriffen. Hierrüber werden wir kurzfristig die Teilnehmenden vor Ort informieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen weiterhin die Bildungsbegleiter bzw. die zuständigen Sekretariate zur Verfügung

06.01.2021:

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

zunächst wünschen wir Ihnen ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr!

Auf Grundlage der gestrigen Beschlüsse der Bundesregierung und der Länder verlängern sich auch die für das Oberlin Berufsbildungswerk und die Oberlin Beruflichen Schulen bisher zwischen dem 16.12.2020 und 10.01.2021 geltenden Maßnahmen bis zum 31.01.2021.

D.h. bis zum 31.01.2021 wird in Ausbildung und Schule weiter hin grundsätzlich Distanzunterricht/Heimlernen durchgeführt.

Ausgenommen sind weiterhin die Klassen/Ausbildungsgruppen im letzten Jahr der Berufsausbildung, also alle Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung (außer BG Plus). Diese werden weiterhin im Präsenzbetrieb ausgebildet/unterrichtet.

Für Rückfragen stehen Ihnen weiterhin die Bildungsbegleiter bzw. die zuständigen Sekretariate zur Verfügung.

18.12.2020

Schnelltestungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Schülerinnen und Schüler

Mit dem Beginn des neuen Jahres bietet unsere Einrichtung regelmäßige Reihentestungen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Schülerinnen und Schüler an.  Mit dieser Möglichkeit wollen wir den Infektionsschutz im Haus noch weiter erhöhen.

Die Durchführung der PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die symptomfrei sind. Die Teilnahme ist freiwillig und bedarf der einmaligen Einwilligung der zu testenden Person.

Alle weiteren Information entnehmen Sie bitte den diesem Artikel beigefügten Dokumenten.

Trotz der aktuellen Situation wünschen wir Ihnen ein schönes Weihnachtsfest. Kommen Sie gut und v.a. gesund ins neue Jahr! Wir freuen uns auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen in 2021!

14.12.2020

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) hat bezogen auf unsere Schule ein Vorgehen festgelegt, das uns über das zuständige Schulamt mitgeteilt wurde und das wir im Sinne der Einheitlichkeit sowohl in der Schule als auch in der Ausbildung umsetzen werden.

Daraus resultierend wird in der Zeit vom 16.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 grundsätzlich Distanzunterricht/Heimlernen in Ausbildung und Schule durchgeführt.

Ausgenommen sind die Klassen/Ausbildungsgruppen im letzten Jahr der Berufsausbildung, also alle Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen auch die Bereiche BvB und Berufliche Grundbildung (außer BG Plus). Diese werden weiterhin im Präsenzbetrieb ausgebildet/unterrichtet. Für diejenigen, die im Präsenzbetrieb verbleiben, gilt weiterhin unser erprobtes Schutz- und Hygienekonzept.  

Die Auszubildenden, Teilnehmenden sowie Schülerinnen und Schüler werden kurzfristig über die Ausbilder/-innen und Lehrer/-innen umgehend nochmals individuell hierüber informiert.

Allen Internatsbewohnern, die ab dem 16.12.2020 in Homeschooling beschult oder ausgebildet werden, empfehlen wir eine Abreise am 15.12.2020 nach Ausbildung/Unterricht.

Sollte es zu einer Verlängerung oder Veränderung der Maßnahmen kommen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Bildungsbegleiter bzw. die zuständigen Sekretariate zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung dieser notwendigen Maßnahmen und sind – ob zu Hause oder hier vor Ort – weiterhin für Sie da!

Bitte bleiben Sie gesund!