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Aktuelles zu Corona - Oberlin Lebenswelten (28.04.2021)

Hier gibt es Infos zur aktuellen Situation. Bitte beachten: In allen Gebäuden und auf den verschiedenen Geländen des Oberlinhaus gilt Maskenpflicht.

Bereich Wohnen:

Aktuelle Besuchsregelungen im Thusnelda-von-Saldern-Haus:

  • Da mittlerweile mehr als 75% der in der Einrichtung lebenden Klientinnen und Klienten einen vollständigen Impfschutz haben und dies mindestens 14 Tage zurückliegt, können täglich Besuche von max. 4 Personen aus einem Haushalt auch im Klientenzimmer erfolgen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr werden nicht mitgezählt. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich für Besuche den Aufenthalt im Freie

Aktuelle Besuchsregelungen im Wohnverbund Taubblind, Moltke-Haus und Ludwig-Gerhard-Haus (Wohngruppen für junge Erwachsene):

  • Besuche können täglich von max. 2 Personen aus einem Haushalt erfolgen. Gilt die „Bundes-Notbremse“, darf nur 1 Person kommen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr werden nicht mitgezählt. Dringend empfehlen wir Ihnen dabei den Aufenthalt im Freien!

Aktuelle Besuchsregelungen im Hertha-Schulz-Haus und Ludwig-Gerhard-Haus (Wohngruppen für Kinder- und Jugendliche):

  • Kinder können auf dem Außengelände der Wohnstätte von 2 Personen zur gleichen Zeit Besuch bekommen. Die Besuche im Besucherraum bleiben nur mit 1 Person gestattet.

Für alle Wohnhäuser gilt:

  • Bitte teilen Sie uns bei der vorherigen telefonischen Anmeldung (weiterhin mindestens 1 Tag im Voraus und für das Wochenende bis Freitagmittag) Datum, Uhrzeit und den vollständigen Namen der Besuchenden mit.
  • Der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests muss bei jedem Besuch vorgelegt werden. Der Nachweis darf max. 48 Stunden alt sein (Da unsere Kinder und Jugendlichen keinen Impfschutz besitzen, empfehlen wir für Besuche in den Wohngruppen für Kinder und Jugendliche weiterhin einen tagesaktuellen Test!). Es besteht für Besucher weiterhin das Angebot, die Teststelle auf dem Campus des Oberlinhaus von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 14 Uhr zu nutzen. An den Wochenenden werden die Schnelltestungen der Besuchenden von den Mitarbeitenden in den einzelnen Häusern vorgenommen (nach Absprache). Alternativ können Besucher andere offizielle Teststellen nutzen. Für Potsdam ist eine Auflistung der anerkannten Teststellen zu finden unter: https://www.potsdam.de/kostenlose-schnelltests-fuer-potsdamerinnen-und-potsdamer
    • Liegt das Testergebnis nur in elektronischer Form auf dem Smartphone o.ä. vor, muss dies dem Mitarbeitenden vorgezeigt werden. Die Vorlage wird vom Mitarbeitenden erfasst und nachweislich dokumentiert.
    • Sollten Sie bereits über einen mindestens seit 14 Tagen bestehenden vollständigen Impfschutz verfügen, so bedarf es keines Covid-19 Negativ-Schnelltests. Gern können Sie dennoch unser Testangebot in Anspruch nehmen! Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes erfolgt durch die Vorlage des Impfausweises oder einer Impfbescheinigung in schriftlicher oder elektronischer Form bei jedem Besuch. Die Vorlage wird vom Mitarbeitenden erfasst und nachweislich dokumentiert.
  • Auf dem Gelände und in unseren Häusern besteht weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske!
  • Besucher mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen oder die Kontakt zu einer bestätigt an COVID-19 erkrankten Person innerhalb der letzten 14 Tage hatten, dürfen unsere Häuser nicht betreten!
  • Sollte ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in einem unserer Häuser auftreten und noch keine wirksamen Maßnahmen zur Isolierung der betroffenen Klientinnen und Klienten getroffen werden können, sind Besuche untersagt. Auch im konkreten Verdachtsfall können Besuche bis zur Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorübergehend ausgesetzt werden.

Ambulanter Bereich:

  • Die Frühförderstellen und das Autismuszentrum sind wie immer telefonisch unter den gewohnten Rufnummern und via Email zu erreichen. Die direkte Förderung finden ja nach Abstimmung im direkten Kontakt oder auch in modifizierter Form statt.
  • Beratungen finden vorwiegend digital oder telefonisch statt. Je nach geltender Eindämmungsverordnung, sind persönliche Beratungen im direkten Kontakt unter Berücksichtigung der Hygieneregeln möglich.
  • Die Schulanschluss- und Ferienbetreuung für Jugendliche findet entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung statt. Anfragen können gern an  kerstin.schimmelpfennig@oberlinhaus.de gestellt werden.
  • Assistenzleistungen finden einzelfallabhängig statt. Natürlich sind wir weiter für Sie wie gewohnt telefonisch und via Email erreichbar.

Die Geschäftsstelle der Oberlin Lebenswelten erreichen Sie unter: 0331 763-3332, info@oberlin-lebenswelten.de

Informationen zu Covid-19 in Leichter Sprache

Mehr zur aktuellen Lage im Oberlinhaus erfahren

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